Beitragsordnung

§1 Präambel

Nach §3.7 haben Vereinsmitglieder die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten. Die Beitragsordnung dokumentiert die Beschlüsse.

§2 Höhe der Beiträge

  1. Der Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt 60 Euro pro Jahr.
  2. Der Mitgliedsbeitrag für juristische Personen ist nach Mitarbeiterzahl gestaffelt:
    • bis 10 Mitarbeiter: 200,-€
    • bis 100 Mitarbeiter: 500,-€
    • bis 250 Mitarbeiter: 750,-€
    • bis 500 Mitarbeiter: 1.000,-€
    • bei über 500 Mitarbeitern wird der Beitrag im Einvernehmen mit dem IMD-F Vorstand festgelegt
  3. Studierende sind von ihrem Mitgliedsbeitrag befreit. Die Befreiung gilt für ein Jahr über den Abschluss des Studiums hinaus.
  4. Jedem Mitglied steht es frei, höhere als die festgesetzten Beiträge zu entrichten.
  5. In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand einen geringeren Mitgliedsbeitrag für ein Mitglied beschließen.

§3 Fälligkeit und Zahlungsweise

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist zum 15.12. für das darauf folgende Jahr fällig.
  2. Der Beitrag ist auf das Vereinskonto zu überweisen.
  3. Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.

(Stand: 09.12.2018)