§1 Präambel
Nach §3.7 haben Vereinsmitglieder die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten. Die Beitragsordnung dokumentiert die Beschlüsse.
§2 Höhe der Beiträge
- Der Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt 60 Euro pro Jahr.
- Der Mitgliedsbeitrag für juristische Personen ist nach Mitarbeiterzahl gestaffelt:
• bis 10 Mitarbeiter: 200,-€
• bis 100 Mitarbeiter: 500,-€
• bis 250 Mitarbeiter: 750,-€
• bis 500 Mitarbeiter: 1.000,-€
• bei über 500 Mitarbeitern wird der Beitrag im Einvernehmen mit dem IMD-F Vorstand festgelegt - Studierende sind von ihrem Mitgliedsbeitrag befreit. Die Befreiung gilt für ein Jahr über den Abschluss des Studiums hinaus.
- Jedem Mitglied steht es frei, höhere als die festgesetzten Beiträge zu entrichten.
- In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand einen geringeren Mitgliedsbeitrag für ein Mitglied beschließen.
§3 Fälligkeit und Zahlungsweise
- Der Mitgliedsbeitrag ist zum 15.12. für das darauf folgende Jahr fällig.
- Der Beitrag ist auf das Vereinskonto zu überweisen.
- Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.
(Stand: 09.12.2018)